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Die verwaltungsrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts ist die einzige kantonale richterliche Instanz der Staats- und Verwaltungsrechtspflege und ist als Teil der dritten Staatsgewalt (Judikative) unabhängig von der Regierung und der Verwaltung. Das Kantonsgericht, Abteilung Verwaltungsgericht, beurteilt nach Art. 4 Verwaltungsgerichtsgesetz (VerwGG) Beschwerden gegen Verfügungen von aussergerichtlichen Behörden und Amtsstellen des Kantons (Bsp.: Standeskommission, Ausgleichskasse, Steuerverwaltung), gegen welche keine verwaltungsinternen Rechtsmittel (Einsprache, Rekurs) mehr gegeben sind. Das Kantonsgericht, Abteilung Verwaltungsgericht, ist nach Art. 24 f. VerwGG weiter zuständig für die Beurteilung gewisser Klagen aus öffentlich-rechtlichen Verträgen und öffentlich-rechtlicher Entschädigungsansprüche gegenüber dem Staat oder öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Anstalten sowie Klagen auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrecht. Zusammensetzung: Inauen Roland, lic. phil., Präsident Gollino Erich, Vizepräsident Eugster Beda, lic. iur. Fuchs-Büchler Beatrice Roncoroni-Bertschler Elsbeth Köppel Markus, Dr. med. Gätzi Beat Kobler-Bryner Irene, lic. iur., Gerichtsschreiberin Adresse: Kantonsgericht Abteilung Verwaltungsgericht Unteres Ziel 20 9050 Appenzell Telefon: 071 788 95 51 Telefax: 071 788 95 54 E-Mail: kantonsgericht@ai.ch Unaufgefordert dem Gericht per E-Mail oder Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung. Das Gericht wird entsprechend nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich überbracht werden. Wenn einer Partei die finanziellen Mittel fehlen, um neben dem Lebensunterhalt für sich und ihre Familie die Prozesskosten aufzubringen, hat sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege. Gesetze: Gesetzessammlung des Kantons Appenzell I.Rh. / Systematische Sammlung des Bundesrechts Entscheide: Kantonale Verwaltungs- und Gerichtsentscheide / Bundesgerichtsentscheide |