| Grundbuchauszug: Kann ich einen Grundbuchauszug bestellen und mit welcher Wartezeit muss gerechnet werden? | Nach oben |
Grundbuchauszüge werden grundsätzlich nur auf persönliches Verlangen der Grundeigentümer (schriftlich oder mündlich) ausgestellt, es sei denn Sie besitzen eine vom Grundeigentümer erteilte Vollmacht. Die Abschrift aus den Pfandprotokollen zur Erstellung eines Grundbuchauszuges erfordert je nach Anzahl Einträge einige Zeit.
[Ruel Holderegger]
| Handelsregister: Wer kann Einsicht nehmen? | Nach oben |
Das Handelsregister ist öffentlich, jedermann kann - ohne Angabe von Gründen - Einsicht nehmen.
[Handelsregisteramt]
| Immobilienverzeichnis: Gibt es im Kanton Appenzell-Innerrhoden ein Verzeichnis über Wohnungen und Häuser, die zum Kauf oder Miete freistehen? | Nach oben |
Ja, die aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf dieser Website unter --> Standort -->
Immobilien
| Rechtsgeschäft: Wie gehe ich vor, wenn ich ein Rechtsgeschäft anzumelden habe? | Nach oben |
Da die Ausfertigung der Rechtsgeschäfte sehr individuell ist, empfiehlt sich in jedem Fall eine persönliche Unterredung, damit die Vorbereitung ohne überflüssige Rückfragen erfolgen kann. Unser Ratschlag: Vereinbaren Sie mit uns vorgängig einen Termin, um Ihnen Wartezeiten zu ersparen.
[Hans Wild]
| Situationsplan: Wie komme ich in den Besitz eines Situationsplans über ein bestimmtes Grundstück? | Nach oben |
Zu rein informativen Zwecken geben wir Ihnen gerne einen Ausdruck über das von Ihnen gewünschte Grundstück ab. Sie haben ausserdem die Möglichkeit auf
www.geoportal.ch/kantonai den gewünschten Planausschnitt direkt selbst übers Internet am PC zu suchen und auszudrucken.
Falls Sie rechtsverbindliche Pläne benötigen (für eine Baueingabe zum Beispiel), wenden Sie sich bitte an den Geometer des Kantons Appenzell-Innerrhoden,
Hersche Ingenieure AG, Rinkenbach 12, 9050 Appenzell. Tel.Nr.: 071 788 06 29.
Für alle anderen Planunterlagen wie Zonenpläne, Quartierpläne, usw. wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Bezirksverwaltung oder an die Feuerschaugemeinde Appenzell.
[Ruel Holderegger]
| Statuten AG: Welchen Mindestinhalt müssen die Statuten der Aktiengesellschaft aufweisen? | Nach oben |
- Firma und Sitz
- Zweck
- Höhe Aktienkapital und Betrag darauf geleisteter Einlagen
- Anzahl, Nennwert und Art der Aktien
- Einberufung Generalversammlung und Stimmrecht der Aktionäre
- Organe für Verwaltung und Revision
- Form der von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachungen
[Handelsregisteramt]
| Statuten GmbH: Welchen Mindestinhalt müssen die Statuten der Gesellschaft mit beschränkter Haftung aufweisen? | Nach oben |
- Firma und Sitz
- Zweck
- Höhe Stammkapital sowie Anzahl und Nennwert Stammanteile
- Form der von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachungen
[Handelsregisteramt]
| Vorsitz GmbH-Geschäftsführung: Braucht die Geschäftsführung der GmbH einen Vorsitzenden? | Nach oben |
Hat eine GmbH mehrere Geschäftsführer, so muss einer von ihnen zwingend den Vorsitz haben.
[Handelsregister]
| VR-Präsident bei der AG: Braucht der Verwaltungsrat (VR) einer Aktiengesellschaft einen Präsidenten? | Nach oben |