Volkszählung 2010 / Neue Gebäudeadressierung Im Hinblick auf die Registerharmonisierung für die Volkszählung 2010 müssen die Bezirke die Gebäudeadressierung überarbeiten und neu festlegen. Für die Adressierung sind die Vorgaben von Bund und Kanton einzuhalten. Jedes Gebäude soll eine eindeutige, unverwechselbare und leicht auffindbare Adresse erhalten. Dieses Ziel wird am besten mit dem Prinzip der strassenweisen Hausnummerierung erreicht. Die Adressen der Wohn- und Gewerbegebäude werden in einer zweiten Phase im Gelände beschildert.
Unter der Rubrik "
Publikationen" finden sie die entsprechenden PLZ, Orts-, Gebäudeadress- und Strassenverzeichnisse.
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